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Willkommen bei Festland Freitag, 30.07.2010

Krankenvoll- & Zusatzversicherung


Private Krankenversicherung

An diesem Produkt scheiden sich die Geister! Soll man nun in die private Krankenversicherung wechseln oder nicht? Kann man die Beiträge, die anfangs günstig erscheinen im Alter noch bezahlen? Was passiert, wenn man eine Familie gründet?

Voraussetzungen:

In die private Krankenversicherung können Sie wechseln, wenn Sie entweder selbständig sind oder als Angestellter über der sog. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) verdienen. Diese Wechselgrenze beträgt ab 2005 monatlich 3.900 Euro Bruttoverdienst. Der Wechsel in die Private wurde durch die deutliche Anhebung der Grenze ab 2003 erschwert, um die Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung zu lösen. Das hat bekanntermassen nicht geklappt. Die Grenze ist aber geblieben.

Diejenigen, die wechseln können, konfrontieren uns immer mit den gleichen Fragen:

Was ist mit den Beiträgen im Alter?

Nun, grundsätzlich interessieren im Zusammenhang mit dieser Frage zwei Aspekte. Wie hoch wird der Beitrag im Alter ungefähr sein (in Euro) und wie hoch wird er im Verhältnis zur gesetzlichen Krankenversicherung sein (teurer, erheblich teurer ?). Man muss sich ja schließlich für eines der beiden Systeme entscheiden.

Wir gehen bei der Auswahl eines seriösen Partners von einer jährlichen Beitragsteigerung von durchschnittlich zwischen 3 und 5 % aus. Wer mit spätestens 35 Jahren einsteigt, kann wohl diesen Steigerungssatz für seinen Beitrag bis zum 65. Lebensjahr annehmen. Danach ist geplant, durch Auflösung des gesetzlichen Vorsorgetarifes den Beitrag bis zum 80. Lebensjahr konstant zu halten. Diese Beitragssteigerung dürfte wohl für Männer und Frauen ungefähr in gleicher Höhe gelten. Zwar haben Frauen ja bekanntlich eine höhere Lebenserwartung, betreiben mehr Gesundheitspflege und tragen das Geburtenrisiko alleine, diese Kostenerzeuger sind aber im Anfangsbeitrag bereits eingepreist. Deshalb sind die Beiträge für Frauen von Beginn an höher als für Männer.

Die gesetzliche Krankenversicherung:

Wie wird sich im Vergleich dazu die Gesetzliche entwickeln? Schwer zu sagen! Seit Jahren wird gepredigt, dass die Gesetzliche aufgrund der Problematik der Lohnnebenkosten eigentlich nicht mehr steigen kann, aber das Gegenteil ist der Fall. Der Höchstbeitrag für 2005 liegt bei 564 Euro monatlich. Zudem kann und muss die Gesetzliche immer wieder auch das Leistungsniveau kürzen. Zuzahlungen beim Zahnarzt aber auch beim Frauenarzt für gezielte Untersuchungen sind normal. Für Heilpraktiker besteht quasi kein Erstattungsanspruch, auch für die Brille gibt es nichts mehr dazu. Das kann noch schlimmer werden.

Änderungen einer einmal zugesagten Leistung sind im Vergleich dazu in der privaten Kasse nicht möglich. Hier kann nur der Beitrag erhöht werden.

Die einmal vereinbarten Leistungen gelten ein Leben lang, wenn Sie sie nicht ändern wollen. Dazu unten mehr.

Um eine Faustformel zu nennen, kann man aufgrund der heute vorliegenden Erfahrungen sagen, dass ein 30 jähriger Mann, der in die private Krankenversicherung wechselt, gute Chancen hat, dass er nur für sich dauerhaft, also bis zum Rentenalter, einen niedrigeren Beitrag bezahlen wird, als in der Gesetzlichen! Für Frauen wird das schon schwieriger, da der Einstiegsbeitrag bei gleichem Alter deutlich höher liegen wird.

Was ist, wenn ich eine Familie gründe?

Grundsätzlich muss in der Privaten jede Person extra versichert werden und einen eigenen Beitrag bezahlen. Das heißt, wenn ein Privatversicherter heiratet und Kinder bekommt, dann müssen die Kinder in aller Regel beitragspflichtig in der privaten Kasse versichert werden. Pro Kind kostet das einen eigenen Beitrag. Unter bestimmten Voraussetzungen muss auch die Frau beitragspflichtig mitversichert werden. Dann wird es teuer und es ist kaum noch zu schaffen, unter dem Höchstbetrag der Gesetzlichen zu liegen. Das muss man vor der Entscheidung für die Private wissen. Der Nachteil ist nicht existenziell, wie Sie gleich lesen werden, aber er besteht, denn in der gesetzlichen Krankenversicherung können über die sog. Familienversicherung die Frau und die Kinder im eigenen Vertrag mitversichert werden.

Ohne diese Tatsache bestreiten zu wollen, sehen wir uns die Situation für einen männlichen Angestellten der über der BBG verdient beispielhaft einmal näher an. Angenommen, dieser Herr entscheidet sich mit 30 Jahren in die private KV zu wechseln und wird 3 Jahre später Vater. Wenn er die Mutter des Kindes heiratet - und nur dann - muss er das Kind privat mitversichern und Beitrag für sein Kind bezahlen. Sein Beitrag wird dann um etwa 130 Euro monatlich für das Kind ansteigen. Und die Frau? Diese ist drei Jahre beitragsfrei im Erziehungsurlaub in der gesetzlichen Kasse versichert, soweit sie vorher unter der BBG (also unter 3.900 Euro mtl. Einkommen) verdient hat. Der Mann muss also die ersten drei Jahre nach der Geburt des ersten Kindes für die Frau keinen Beitrag bezahlen. Kommt innerhalb der drei Jahre ein weiteres Kind zur Welt beginnen die drei Jahre erneut. Danach stellt sich die Frage, wie es mit der Frau beruflich weitergeht. Bleibt sie bei den Kindern oder arbeitet nur sozialversicherungsfrei (sog. 400 Euro Job) entsteht Beitragspflicht.

Die wirtschaftliche Betrachtung für eine Familie hängt also entscheidend von der Beschäftigung der Ehefrau ab. Wer also eine längerfristige Betrachtung anstellen möchte, der sollte sich fragen, wie wahrscheinlich es ist, dass die Ehefrau und Mutter nach einem Erziehungsurlaub wieder arbeiten möchte. Andererseits kann man sicher sagen, dass bei einer größeren Familie die Wahrscheinlichkeit steigt, dass die Frau einige Jahre nicht mehr angestellt arbeitet, sondern sich um die Kinder kümmert und die private Krankenversicherung dann ein finanzielles Risiko darstellen kann

Achtung!

Dieses Beispiel galt für die Konstellation, dass die Ehefrau vor der Geburt eines ersten Kindes unter der BBG verdient hat. Lag das Einkommen der Ehefrau vor der Geburt über der BBG, dann wird - soweit der Ehemann privat krankenversichert ist, sofort ein Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung für die Frau erhoben. Als Bemessungsgrundlage wird üblicherweise das halbe Einkommen des Mannes herangezogen.

Das heißt es muss entweder Beitrag an die gesetzliche Kasse der Frau bezahlt werden, oder die Frau geht ebenfalls in die Private. Dann muss solange Beitrag bezahlt werden, bis die Frau eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnimmt. Für die Frau kann man je nach Lebensalter ab 300 Euro Monatsbeitrag kalkulieren. Also zahlt dann der Mann ca. 300 Euro plus zwei mal 130 Euro pro Kind plus Beitrag für die Frau ergibt insgesamt 830 Euro und damit mehr – deutlich mehr - als in der Gesetzlichen ! Allerdings gelten diese Beiträge bei sehr guten Leistungen. Wenn die Familie dann - für die Zeit, in der die Frau mitversichert werden muss - bereit ist auf Leistungen zu verzichten, sich also vorübergehend dem Leistungsniveau der Gesetzlichen annähert, kann man den Beitrag auf 600 Euro mtl. senken.

Was bedeutet das?

Das bedeutet für eine Frau, die über der BBG verdient, die gleichzeitig glaubt, den zukünftigen und einzige denkbaren Vater Ihrer Kinder gefunden zu haben, der bereits privat versichert ist, dass die vermeintlichen Vorteile der gesetzlichen KV nicht bestehen. Aus unserer Sicht, kann eine Frau in dieser Konstellation durchaus gefahrlos in die private KV wechseln. Das ist wichtig! Viele Frauenbefinden sich nämlich in genau dieser Situation und klammern ohne Kenntnis der Sachlage an Ihrer gesetzliche KV, weil sie später ja mal Kinder wollen. Denkfehler !

Soviel zu den Nachteilen. Ganz im Vertrauen, wir wollen das Produkt verkaufen, da wo es Sinn macht, lassen Sie uns deshalb auch einige Vorteile nennen.

Nun zu den Vorteilen der privaten KV.

Diese sind in erster Linie im Leistungsbereich zu finden. In der privaten Krankenversicherung haben Sie die Möglichkeit, den Versicherungsschutz Ihren Ansprüchen anzupassen. Wenn Sie hohe Anforderungen an die Versorgung im Krankheitsfall stellen, dann hat die Gesetzliche aufgrund der schlechten finanziellen Ausstattung einfach Grenzen. Die Vorteile der Privaten bestehen in allen Leistungsarten, also bei den Behandlungsmöglichkeiten beim Arzt, bei den Medikamenten, die quasi uneingeschränkt verschrieben werden können, in der Möglichkeit Heilpraktiker und Chiropraktiker in Anspruch zu nehmen. Warum die gesetzliche KV Heilpraktiker nicht bezahlt ist ohnehin schleierhaft. Besondere Unterschiede gibt es auch beim Zahnarzt. Spezielle Behandlungsmethoden wie Inlays oder Implantate werden von der Gesetzlichen gar nicht, normaler Zahnersatz nur noch zu ca. 50% bezahlt. Weiter geht’s bei Kleinigkeiten wie Brillen oder Kontaktlinsen, wo durchaus Zuzahlungen in Höhe von 400 Euro pro Kalenderjahr in der Privaten möglich sind. Im Krankenhaus haben Sie die Möglichkeit, das Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen und den Chefarzt zu konsultieren, wenn Sie das wollen.

Weiter hat die Private in aller Regel zeitlich beschränkt Weltgeltung, bezahlt also auch die Kosten die im Ausland entstehen. Für längere Krankheitszeiten können Sie im Krankentagegeld einen festen Tagessatz vereinbaren, der Ihnen unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Änderungen Ihr Nettoeinkommen und somit Ihre Existenz absichert.

Es ist uns in der Beratung ganz besonders wichtig, dass diese Leistungsvorteile dem Kunden bekannt und wichtig sind. Wer überhaupt keinen subjektiven Vorteil durch die klar besseren Leistungen empfindet, sollte aus unserer Sicht nicht unbedingt bei den Unwägbarkeiten, die in der Zukunft bestehen, in die Private wechseln.

Kinder !

Ein Wort noch zum Thema Leistung für Kinder. Besonders bei Kindern, die privat versichert sind wird der Leistungsvorteil deutlich. Während Erwachsene häufig kleinere Beschwerden gar nicht behandeln lassen, stellen wir fest, dass gerade bei Säuglingen und Kindern bis drei Jahren bei Erkrankungen vieles ausprobiert wird.

Naturheilverfahren stehen an der Tagesordnung, homöopathische Medikamente ebenfalls. Gerne werden mehrere Ärzte zu einem Thema befragt. Dies erzeugt Kosten und ist so in der gesetzlichen KV nicht uneingeschränkt möglich. So sehen wir es eher als Vorteil an, wenn Kinder privat versichert werden können.

Auswahl der richtigen privaten Krankenversicherung

Bei der Auswahl der privaten KV zählt für uns als wichtigstes Thema die Beitragsstabilität.

Dass wir auf einem sehr hohen Leistungsniveau auswählen ist klar. Ebenso, dass die Abwicklung mit dem Versicherungsunternehmen klappen muss. Einige Privatversicherungen fragen bei jeder dritten Rechnung nach und lassen sich bei der Abrechnung viel Zeit, das macht keinen Spaß.

Entscheidend - wenn diese Punkte geklärt sind - ist also die Tatsache, welche Beitragssteigerungen ein Anbieter in der Vergangenheit durchführen musste. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Untersuchungen und etliche Bewertungen. Diese sog. Ratings und Rankings sollte man hinterfragen. Welche Kostenstruktur hat ein Unternehmen? Welcher Vertriebsweg wird gewählt, bestehen Altlasten, welche Verwaltungskosten gelten, wie stark dezentralisiert ist ein Unternehmen? Ein Büro in jeder Kleinstadt kostet schließlich viel Geld.

Wie lange ist das Unternehmen bereits am Markt tätig? Wie läuft das Neugeschäft? Neue Kunden sind in aller Regel gesünder als ältere und bringen Gewinne. Bleiben dauerhaft die neuen Kunden aus oder sind es zu wenig, um einen großen Altbestand auszugleichen, drohen Probleme.

Neugründungen können in vielen Fällen mit günstigeren Prämien an den Markt gehen, als ältere Unternehmen, aber was ist in zehn Jahren, wenn viele Versicherte, gleichzeitig ins Alter kommen?

Die Auswahl des Anbieters muss wohl überlegt sein. Zwar können Sie bei jeder Beitragserhöhung wechseln, aber alle aufgebauten Sparanteile verbleiben beim alten Unternehmen und Sie fangen wieder von neuem an, Alterungsrückstellungen aufzubauen.

Außerdem gilt neues Eintrittsalter und neue Gesundheitsprüfung.
Wir arbeiten seit 1994 intensiv in diesem Segment und haben nach einer gewissen Erprobungsphase eine handvoll empfehlenswerter Partner identifiziert.

Eine persönliche Beratung zu diesem Thema ist unerlässlich.

Teilen Sie uns Ihre weiteren Fragen bitte mit!



Krankenzusatzversicherung für Zahnersatz

Bereits seit einigen Jahren befassen wir uns mit der Analyse von Ergänzungsversicherungen im Bereich Zahnersatz. Wir haben zusammen mit Zahnärzten die wichtigsten Kriterien identifiziert und im Markt recherchiert.

Beim Abschluss einer derartigen Versicherung sollten Sie besonders auf die folgenden Punkte achten.

Der Versicherer sollte seine Tarifleistung nicht von der Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung abhängig machen. Leider bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung in einigen wichtigen Leistungsbereichen nichts mehr dazu, was zur Folge hat, dass auch die Leistung der privaten Zusatzversicherung entfällt, wenn dies in den Bedingungen vermerkt ist.

Die Zusatzversicherung sollte bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung leisten. In diesem Fall versetzen Sie Ihren Zahnarzt in die Lage, auch besonders hochwertige Maßnahmen durchzuführen.

Es ist wichtig, dass nach der allgemein üblichen Wartezeit von 8 Monaten bereits hohe Erstattungsbeträge zur Verfügung stehen. Nicht wenige Versicherer halten nur geringe Erstattungsbeträge bereit.

Weiterhin sollten auch implantologische Leistungen und Inlay-versorgung mitversichert sein. Eine Begrenzung auf Leistungen für Kronen, Brücken und Prothesen schränkt den Versicherungsschutz zu stark ein.

Wir sagen Ihnen, welcher Anbieter alle diese Kriterien erfüllt.



Krankenzusatzversicherung für Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus.

Über die Notwendigkeit dieser Versicherung kann man geteilter Meinung sein. Sicher verheilen Ihre Wunden nicht schneller, wenn Sie im Zweibettzimmer behandelt werden. Es handelt sich eher um Annehmlichkeiten und zuvorkommende Behandlung, die mit dieser Versicherung verbunden sind.

Wer diesen Schutz möchte, kann sich vor allem an den Beiträgen und an der Beitragsstabilität orientieren. Die Leistungen der einzelnen Anbieter sind weitgehend gleich. Es werden die für das Einzel- oder Zweibettzimmer und den Chefarzt anfallenden Mehrkosten zu 100% übernommen.

Üblicherweise erhalten Sie nach Abschluss einer solchen Versicherung eine sog. Klinik-Card zur Vorlage im Krankenhaus. Das Krankenhaus rechnet die Mehrleistung dann direkt mit der Zusatzversicherung ab.

Gerne erstellen wir einen Beitragsvergleich in Frage kommender Anbieter für Sie.



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