Sachversicherungen
Private Haftpflichtversicherung
Das ist die wohl wichtigste Versicherung überhaupt. Sie schützt gegen alle Schäden , die Sie anderen zufügen. Egal, ob Sie bei Bekannten einen Rotwein umkippen, ein Handy herunterwerfen, ob in Sie in Ihrer Wohnung Wasser auslaufen lassen, oder einen Fahrradunfall verursachen, all das sind Schäden, die Sie der Privathaftpflicht melden können.
Nicht versichert sind Schäden, die bei einer Gefälligkeit entstehen, oder an geliehenen Dingen. Eine Privathaftpflicht ist schon ab 50 Euro pro Jahr zu haben. Bei Lebenspartnern genügt ein Vertrag für beide. Moderne Verträge bieten auch Schutz gegen den Verlust privater Wohnungsschlüssel und eine sog. Ausfalldeckung, die bei größeren Schäden auch Ihnen selbst hilft, wenn der Schädiger nicht zu ermitteln oder zahlungsunfähig ist.
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung versichert Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, Sturm usw. wenn Ihre Einrichtungsgegenstände betroffen sind. Wenn also bei einem Einbruch Ihre Wertsachen und Elektrogeräte gestohlen werden, oder bei einem Brand die Küche zerstört wird, bezahlt die Hausratversicherung. Auch diese Police gibt es bereits ab 50 Euro. Der Beitrag steigt mit dem Wert Ihrer Einrichtung. Die Anbieter unterscheiden sich im Versicherungsumfang und in der Leistungsregulierung. Als wichtiger Baustein ist der Einschluss einer Fahraddiebstahl-Versicherung zu nennen, die rund um die Uhr bezahlt. Wer einige Tausend Euro in die eigene Einrichtung investiert hat, sollte möglicherweise auch bereit sein, in eine solche Versicherung zu investieren.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten, die bei einem Rechtsstreit entstehen können. Es geht also um die Rechtsanwalts-, Gerichts-, Gutachter und Zeugenkosten, die übernommen werden, wenn Sie sich plötzlich in einer Situation wieder finden, in der Sie sich nicht mehr gütlich einigen können. Das kann nach einem Verkehrsunfall sein, bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber oder Vermieter, genauso aber bei einem Gebrauchtwagenkauf oder -verkauf. Bei der Rechtsschutzversicherung geht es aus unserer Erfahrung nicht um die existenzbedrohenden Schadensummen, es ist vielmehr eine Gefühlsangelegenheit, wenn man sich aufgrund mangelnder finanzieller Stärke nicht zur Wehr setzen traut, obwohl man sich im Recht fühlt. Sie müssen davon ausgehen, dass wenn Sie in eine Angelegenheit verwickelt werden und Ihr Gegenüber eine Rechtsschutzversicherung besitzt oder finanziell überlegen ist, dass Sie dann in der schlechteren Position sind. Bei einer Rechtsschutzversicherung können Sie verschiedene Bausteine auswählen, Privat-, Berufsrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Mieterrechtsschutz, oder alles zusammen. Der Beitrag beträgt zwischen 130 und 250 Euro pro Jahr.
Um Prämie zu sparen, empfiehlt es sich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Lebenspartner schliessen einen Vertrag zusammen ab. Wichtige Ausschlüsse sind Familien- und Erbrecht und Bausachen. Nach Abschluss der Versicherung gilt üblicherweise eine Wartezeit von drei Monaten und Angelegenheiten, deren Ursprung in der Vergangenheit liegt sind nicht mitversichert.
Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung betrifft Sie nur, wenn Sie Eigentümer einer Immobilie sind. Sie versichern dann das Gebäude, (ohne Einrichtung!) gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Diese Versicherung ist sehr wichtig, schützt sie doch enorme Werte. Bei finanzierten Objekten wird sie üblicherweise schon von der Bank gefordert. Achten Sie darauf, dass der Versicherungsschutz genau Ihren Gegebenheiten angepasst ist. Jede zweite Police, die uns zur Prüfung vorgelegt wird ist falsch oder zu teuer. Die Probleme im Schadenfall sind vorprogrammiert.
Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der Immobilie und beginnt ab 150 Euro pro Jahr. Es gibt zahlreiche Deckungseinschlüsse, die man kennen sollte. (Überspannungsschäden, Fußbodenheizung, Solaranlagen, Zuleitungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück, usw.)
Kraftfahrzeugversicherung
Für jeden Kraftfahrzeughalter ist der Besitz einer Kraftfahrt- Haftpflichtversicherung Pflicht.
Sie deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug verursachen, egal ob dies Personenschäden oder Sachschäden an anderen Fahrzeugen sind.
Eigenschäden an Ihrem persönlichen KFZ sind dabei nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie die Fahrzeugvollversicherung oder kurz Vollkasko genannt. Diese übernimmt Schäden an Ihrem KFZ, die Sie z.B. durch einen Unfall verursacht haben. Meist beinhalten solche Verträge eine Selbstbeteiligung ( zum Beispiel 300 Euro ), das bedeutet, dass Sie die ersten 300 € eines jeden Schadens selbst zahlen müssen.
Ein weiterer Zweig der KFZ-Versicherung ist die Fahrzeugteilversicherung oder Teilkasko genannt. Diese bezahlt zum Beispiel, wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wird oder wenn Sie Schäden durch Haarwild, Marderbiss oder Glasbruch (zum Beispiel der Windschutzscheibe) erleiden. Auch hier besteht üblicherweise eine Selbstbeteiligung.
Unsere Parter in diesem Bereich profilieren sich durch eine unkomplizierte Schadenabwicklung und einen günstigen Preis. Service und Abwicklung zu diesem Produkt übernehmen wir.
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